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Prüfung von Anschlagmitteln nach DGUVAnschlagmittel wie Seile, Ketten, Bänder oder Hebebänder sind essenzielle Bestandteile in der Lastaufnahme beim Heben von Lasten. Damit sie sicher verwendet werden können, schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verbindliche Prüfungen und Sicherheitsmaßnahmen vor. Die relevanten Vorschriften finden sich insbesondere in der DGUV Regel 109-017 sowie in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und ergänzenden Normen wie der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung). |
Warum müssen Anschlagmittel geprüft werden?
Die Prüfung dient dem Schutz von Personen und Sachwerten. Defekte oder überlastete Anschlagmittel können reißen oder versagen – mit potenziell schweren Unfällen als Folge. Die regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass die Anschlagmittel für den Einsatz geeignet und betriebssicher sind.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben sind:
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DGUV Regel 109-017: "Benutzung von Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb"
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BetrSichV (Anlage 3, Abschnitt 3): Prüfung von Arbeitsmitteln
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DIN EN Normen, z. B. DIN EN 818 (Rundstahlketten), DIN EN 1492 (Hebebänder und Rundschlingen)
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TRBS 1201: Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung
Wer darf prüfen?
Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Diese muss über:
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Fachkenntnisse durch Ausbildung und Erfahrung,
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Kenntnis der relevanten Vorschriften und Normen,
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und die Fähigkeit zur Beurteilung des sicherheitstechnischen Zustands
verfügen.
Prüfintervalle
Laut DGUV und BetrSichV sind folgende Prüfungen vorgeschrieben:
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Erstprüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme
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Wiederkehrende Prüfung: Mindestens einmal jährlich (je nach Beanspruchung ggf. öfter)
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Anlassbezogene Prüfung: Nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Sturz, Überlastung, Reparatur)
Was wird geprüft?
Je nach Anschlagmitteltyp erfolgt die Prüfung visuell und ggf. messtechnisch auf:
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Verschleiß, Korrosion, Risse oder Quetschungen
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Verformungen oder Materialschäden
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Kennzeichnung (Tragfähigkeit, Hersteller, CE-Kennzeichnung, ggf. Seriennummer)
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Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit
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Sichere Verbindung von Komponenten (z. B. Haken, Schäkel)
Dokumentation der Prüfung
Jede Prüfung muss dokumentiert werden. Die Prüfdokumentation enthält mindestens:
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Datum und Art der Prüfung
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Ergebnis und ggf. festgestellte Mängel
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Beurteilung über die weitere Verwendung
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Name und Unterschrift der befähigten Person
Kennzeichnung geprüfter Anschlagmittel
Nach bestandener Prüfung kann das Anschlagmittel mit einer Plakette, Farbkennzeichnung oder Prüfanhänger versehen werden. Bei Mängeln muss das Anschlagmittel sofort ausgesondert und eindeutig als nicht verwendbar gekennzeichnet werden.
